Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

(1) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende,

entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers

werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Gültigkeit

ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,

beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers, die Lieferung

an ihn vorbehaltlos ausführen.

(2) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere

Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“).

(3) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über

den Verkauf und/oder der Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch:

„Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei

Zulieferern einkaufen.

(4) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung, als

Rahmenvereinbarung, auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die

Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem

Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer Allgemeinen

Verkaufsbedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich

informieren.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer

(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall

Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger

Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung

maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom

Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,

Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der

Schriftform.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende

Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten deshalb die gesetzlichen

Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht

unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir

dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne,

Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige

Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen

haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.

Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses

Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder

durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. der

jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Die Berechnung der Frachtkosten ist im jeweiligen Angebot detailliert aufgeführt.

Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 3 Tagen ab

Rechnungserstellung (Rechnungsdatum) spätestens mit Lieferung bzw. Abnahme

der Ware. Wir sind berechtigt, insbesondere bei Neukunden Vorauskasse in voller

Höhe des Angebotes bzw. Rechnungsbetrages zu verlangen.

(4) Der Abzug von Skontonachlass bedarf in jedem Einzelfall der besonderen

schriftlichen Vereinbarung.

(5) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere

Voraussetzungen, insbesondere ohne Mahnung in Verzug. Der Kaufpreis ist

während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu

verzinsen. Wir behalten uns aber die Geltendmachung eines weitergehenden

Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den

kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu,

als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der

Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 dieser

Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den

Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B.

durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und/oder die Einleitung von

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und hier insbesondere des Verfahrens zur

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), sind wir, unbeschadet unserer sonstigen

Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu

verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer sofort

fällig zu stellen und nach den gesetzlichen Vorschriften auch zur

Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – auch zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen

(Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen

Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug

 

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der

Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beginnt die Lieferfrist von

generell 6 Wochen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung und

keinesfalls vor dem Eingang etwaig vom Käufer zu beschaffender Unterlagen.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten

haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den

Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue

Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht

verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine

bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als

Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht

rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein identisches

Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein

Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen

Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines

Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete

Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch

höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der

Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich

geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und

unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht

(z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder

Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

 

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Großhändlers. Auf Verlangen und Kosten des

Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt

(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die

Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg,

Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der

Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf

geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung

der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der

Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart

ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine

vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts

entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im

Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung

oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden

Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens

einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür

berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv. 50,00 EUR pro Kalendertag,

beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der

Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche

(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung,

Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende

Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns

überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende

Pauschale entstanden ist.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen

Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung

(gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren

vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger

Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur

Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu

benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren

erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des

fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom

Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts

heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die

Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu

verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen

Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer

zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine

derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im

ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In

diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir

verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen

Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät,

kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger

Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir

verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner

bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (= Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

§ 7 Mängelansprüche des Käufers

 

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch-, und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter

Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden

nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen

Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher

(Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der

Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware

gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind;

es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom

Hersteller oder von uns stammt.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen

Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 BGB). Für

öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen)

übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen

Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich

bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich

schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb

von einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der

Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der

Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb

von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur

Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer

die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für

den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir

Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch

Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die

Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt

unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen,

dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt,

einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises

zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und

Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken

zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte

Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung

beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau,

wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Aus- und

Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein

Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die

uns hieraus entstandenen Kosten vom Käufer zurück verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr

unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu

beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu

verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach

Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht,

wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen

Vorschriften zu verweigern.

(10) Wenn die Nacherfüllung auch nach einem zweiten Versuch fehlgeschlagen ist

oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos

abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer

vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen

Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher

Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen

ausgeschlossen.

 

§ 8 Sonstige Haftung

 

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der

nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung

von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen

gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer

Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrag

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut

und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir

einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der

Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem

Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der

Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten

haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen

gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§9 Verjährung

 

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist

für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine

Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die

entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden

ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (= Baustoff), beträgt die

Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438

Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für

dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des

Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei

Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche

und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel

der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen

Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung

führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall

unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 8

ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

(1) Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen

zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 6 unterliegen

dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene

Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Käufer Kaufmann aus Sicht des Handelsgesetzbuchs, juristische Person

des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist

ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem

Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser

Geschäftssitz in Merzig zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am

allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Datenschutz

Stand: 10.02.2021

 

Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO

 

Gilbert Wilbois e. K.

Am Stauden 8, D-66663 Merzig-Mechern

HRA: Amtsgericht Merzig, HRA 10394

Geschäftsinhaber: Armin Wilbois

Telefon: 06861 770 647

E-Mail: armin.wilbois@t-online.de

 

Arten der verarbeiteten Daten:

Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO):

Es werden grundsätzlich keine besonderen Kategorien von Daten verarbeitet, außer diese werden

durch die Nutzer der Verarbeitung zugeführt, z.B. in Onlineformularen eingegeben.

Kategorien der von der Verarbeitung betroffenen Personen:

Kunden / Interessenten / Lieferanten.

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes.

 

Zweck der Verarbeitung:

Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Inhalte und Funktionen.

Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege.

Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

1. Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer

Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt

wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a

und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und

Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b

DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen

ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer

berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der

betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener

Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

2. Änderungen und Aktualisierungen der Datenschutzerklärung

Wir bitten Sie sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir

passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten

Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen

eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle

Benachrichtigung erforderlich wird.

3. Sicherheitsmaßnahmen

3.1. Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik,

der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der

Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die

Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische

Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen

gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten

durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der

Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir

Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und

Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisen. Ferner berücksichtigen wir den Schutz

personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie

Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch

datenschutzfreundliche Voreinstellungen berücksichtigt (Art. 25 DSGVO).

3.2. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten

zwischen Ihrem Browser und unserem Server.

4. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

4.1. Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und

Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen

sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B.

wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b

DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung

dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von

Beauftragten, Webhostern, etc.).

4.2. Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog.

„Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

5. Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des

Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von

Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies

nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung,

aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen

geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die

Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO

verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell

anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch

das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so

genannte „Standardvertragsklauseln“).

6. Rechte der betroffenen Personen

6.1. Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet

werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten

entsprechend Art. 15 DSGVO.

6.2. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden

Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

6.3. Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten

unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung

der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

6.4. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt

haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere

Verantwortliche zu fordern.

6.5. Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen

Aufsichtsbehörde einzureichen.

7. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu

widerrufen.

8. Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO

jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der

Direktwerbung erfolgen.

9. Löschung von Daten

9.1. Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder

in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung

ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre

Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für

andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt.

D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die

aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

9.2. Deutschland: Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre

gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,

Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher,

Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung

relevante Unterlagen, etc.).

10. Erbringung vertraglicher Leistungen

10.1. Wir verarbeiten Bestandsdaten (z.B., Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern),

Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen,

Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und

Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Die in Onlineformularen als verpflichtend

gekennzeichneten Eingaben, sind für den Vertragsschluss erforderlich.

10.2. Die Löschung erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten,

die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der

gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher

(6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht); Angaben im Kundenkonto

verbleiben bis zu dessen Löschung.

11. Bonitätsauskunft

11.1. Sofern wir in Vorleistung treten (z.B. beim Kauf auf Rechnung), behalten wir uns vor, zur

Wahrung der berechtigten Interessen eine Identitäts- und Bonitätsauskunft zwecks Beurteilung des

Kreditrisikos auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren von hierauf spezialisierten

Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen.

11.2. Im Rahmen der Bonitätsauskunft, übermitteln wir die folgenden personenbezogenen Daten des

Kunden (Name, Postadresse, Geburtsdatum, Angaben zur Art des Vertrages, Bankverbindung [Bitte

ggf. weitere Daten angeben]) an folgende Wirtschaftsauskunfteien:

- Creditreform, Datenschutzhinweise: https://www.creditreform.de/navigations/contentfooter/datenschutzerklaerung.html.

11.3. Die von den Wirtschaftsauskunfteien erhaltenen Informationen über die statistische

Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls verarbeiten wir im Rahmen einer sachgerechten

Ermessensentscheidung über die Begründung, Durchführung und Beendigung des

Vertragsverhältnisses. Wir behalten uns vor, im Fall eines negativen Ergebnisses der Bonitätsprüfung,

die Zahlung auf Rechnung oder eine andere Vorleistung zu verweigern.

11.4. Die Entscheidung, ob wir in Vorleistung treten, erfolgt entsprechend Art. 22 DSGVO alleine auf

Grundlage einer automatisierten Entscheidung im Einzelfall, die unsere Software unter

Zugrundelegung der Auskunft der Wirtschaftsauskunftei vornimmt.

11.5. Sofern wir eine ausdrückliche Einwilligung von Ihnen einholen, ist die Rechtsgrundlage für die

Bonitätsauskunft und die Übermittlung der Daten des Kunden an die Auskunfteien die Einwilligung

gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO. Falls keine Einwilligung eingeholt wird, sind unsere berechtigten

Interessen an der Ausfallsicherheit ihrer Zahlungsforderung die Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1

lit. f. DSGVO.

12. Kontaktaufnahme

12.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des

Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

verarbeitet.

12.2. Die Angaben der Nutzer können in unserem Customer-Relationship-Management System

("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

12.4. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die

Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Anfragen von Kunden, die über ein Kundenkonto verfügen, speichern

wir dauerhaft und verweisen zur Löschung auf die Angaben zum Kundenkonto. Im Fall der

gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher

(6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).

13. Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

13.1. Wir erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f.

DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte

Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und

Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst

Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der

anfragende Provider.

13.2. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs-,oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht.

Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen

Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

14. Onlinepräsenzen in sozialen Medien

14.1. Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den

dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen

informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die

Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

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